Die Rechtsmedizin ist eine der ältesten medizinischen Fachgebiete und wird umgangssprachlich auch „Gerichtliche Medizin“ genannt. Die Definition von Rechtsmedizin wird mit der Anwendung von medizinischen Kenntnissen für die Rechtspflege umschrieben. Es gibt unterschiedliche Teilbereiche der Rechtsmedizin. Wichtige Teilbereiche sind u.a., die so genannte forensische (gerichtlich, kriminologische) Medizin mit mehreren spezialisierten Unterdisziplinen, wie der forensischen Traumatologie (körperliche Verletzungen), der forensischen Toxikologie (Giftnachweis) oder der forensischen Serologie (Stoffe, Blutspuren etc.). Weitere bestimmende Teilbereiche der Rechtsmedizin sind u.a., die Verkehrsmedizin, die Thanatologie d.h., die Wissenschaft vom Tod, Sterben und der Bestattung sowie der versicherungsmedizinischen Begutachtung und weiterer Gutachtentätigkeiten bei behördlichen Verfahren. Fachbeiträge zu allen Themenfeldern der Rechtsmedizin finden Sie in dieser Rubrik.